Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Donau-Ries

Radfahren im Winter

Radfahren im Winter © Güven Purtul-Visum

Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen

Immer mehr Menschen in Bayern steigen auch bei frostigen Temperaturen aufs Rad – kein Wunder, denn Radfahren macht Spaß, hält fit und vertreibt den Winterblues. Mit diesen fünf Tipps vom ADFC Bayern kommen Radfahrende sicher und gut gelaunt...

…durch die frostigen Monate. Gleichzeitig fordert der ADFC die Kommunen in Bayern auf, ihrer Räumpflicht auf Radwegen nachzukommen und so für sichere Radfahr-Bedingungen auch im Winter zu sorgen.

„Damit Radfahren auch in der kalten Jahreszeit sicher möglich ist und als attraktive Fortbewegungsart wahrgenommen wird, braucht es geräumte Radwege – auf dem Weg in die Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen,“ sagt Eva Mahling, Vorsitzende des ADFC Bayern. „Doch Kälte, vereiste Strecken oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann. So geht ganzjährige Fahrradförderung in der Kommune und so klappt auch das Winterradeln.“

Mit diesen fünf ADFC-Tipps ist jeder und jede gewappnet, auch im Winter sicher und mit Freude unterwegs zu sein.

  1. Langsam, vorausschauend und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden fahren – so hat man mehr Zeit, zu reagieren. Es hilft, Gefahren zu erkennen und Stürze zu vermeiden.
     
  2. Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zu Stürzen. Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen und generell nicht abrupt bremsen.
     
  3. Etwas Luft aus dem Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.
     
  4. Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.
     
  5. Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht geräumte Radwege der zuständigen kommunalen Verwaltung per E-Mail, Telefon oder Online-Portal melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht. 
     

Winterdienst besonders wichtig für Radwege!

Winterliches Radfahren macht Spaß – wenn Radwege geräumt sind. Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, z.B. Durchgangsstraßen, Brücken, abschüssige Wege und dort, wo es schnell vereist. Denn vereiste, zugeschneite oder durch Matsch und Laub rutschige Wege sind für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders gefährlich. Hier sind die bayerischen Kommunen in der Pflicht, Wege für den Radverkehr prioritär zu räumen.

Hinweise an Redaktionen 

Weitere Tipps zum Radfahren im Winter gibt es im Winterdossier auf bayern.adfc.de. Diese Medieninformation sowie weitere Materialien finden Sie in unserem Pressebereich

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https://donau-ries.adfc.de/pressemitteilung/radfahren-im-winter-sicher-mit-geraeumten-radwegen-2

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