Radeln im Winter? - Aber sicher!
Winterdienst ist wichtig. Aber für das sichere Radeln im Winter gilt es auch, selbst einige Dinge zu berücksichtigen.

Winterdienst besonders wichtig für Radwege!
Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, z.B. Durchgangsstraßen, Brücken, abschüssige Wege und dort, wo es schnell vereist. Denn vereiste, zugeschneite oder durch Matsch und Laub rutschige Wege sind für Radfahrerinnen und Radfahrer gefährlich. Hier sind die Kommunen in der Pflicht, Wege für den Radverkehr prioritär zu räumen.
Mängelmelder des Landkreises immer eine gute Adresse
Wenn man nicht weiß, wer für den Radweg zuständig ist, kann man die Meldung auch über den Mängelmelder des Landkreises machen (https://www.donau-ries.de/verkehr/radverkehr/maengelmelder). Von dort wird dann die zuständige Kommune informiert und um entsprechende Handlung gebeten. Das gilt nicht nur für den Winterdienst, sondern generell für alle Mängel, die im Landkreis auf Radwegen festgestellt werden.
Damit Radfahren auch in der kalten Jahreszeit sicher möglich ist, braucht es geräumte Radwege. Aber man kann und muss auch selbst einiges beachten, um sicher ans Ziel zu kommen.
Mit den folgenden fünf ADFC-Tipps kann man auch im Winter sicher und mit Freude zu radeln.
Langsam, vorausschauend und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden fahren – so hat man mehr Zeit zu reagieren. Es hilft, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und Stürze zu vermeiden.
Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zum Sturz. Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen und nicht abrupt bremsen.
Etwas Luft aus dem Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.
- Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.
- Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht geräumte Radwege der zuständigen kommunalen Verwaltung melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht.