
Rikscha am Alten Rathaus © ADFC Hattingen/Sprockhövel, Claudia Koch
Rikschas in der Altstadt
Die Projektgruppe Radeln ohne Alter der ADFC Ortsgruppe Hattingen/Sprockhövel äußerte den Wunsch die Teilhabe ihrer Mobilitätseingeschränkten Rikscha-Passagiere an exponierten Orten der Hattinger Altstadt zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Bauen und Mobilität der Stadt Hattingen hat in seiner Ausschuss-Sitzung am 9. September 2026 eine neue Regelung zum Radfahren in der Fußgängerzone beschlossen. Tagsüber von 9:00 bis 19:00 Uhr ist das Radfahren in großen Bereichen der Fußgängerzone nicht mehr erlaubt.
Im Rahmen einer Bürgeranfrage hat die Projektgruppe Radeln ohne Alter der ADFC Ortsgruppe vor den Abstimmungen im Ausschuss am 9. September den Wunsch geäußert, die Teilhabe ihrer Mobilitätseingeschränkten Rikscha-Passagiere an exponierten Orten der Hattinger Altstadt, wie Kirchplatz, Untermarkt und Krämersdorf und ggf. Obermarkt zu ermöglichen. Noch in Unklarheit der späteren Entscheidung, wurde der Wunsch sowohl von Baudezernent Jens Hendrix als auch nach dessen Rückfrage an die Mitglieder des Ausschusses von diesen wohlwollend aufgenommen. Bleibt nun zukünftig der Kirchplatz über Tal- und Emschestraße mit Fahrrädern und damit Rikschas erreichbar, wäre der Krämersdorf und Untermarkt in der tlw. aktuellen und zukünftigen Fahrrad-Verbotszone, mit möglichem Rikscha-Transit von der Bahnhofstraße über die Kleine Weilstraße anzufahren.
Die Projektgruppe wünscht bei ihren Rikschafahrten in die Altstadt diese als Rollstuhlfahrt statt Fahrradfahrt zu interpretieren - maximal mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende. Die Rikscha-Pilotinnen und Piloten sind entsprechend instruiert und geschult. Eine formale Bestätigung der Stadt Hattingen steht noch aus.








